Die EU-Kommission hatte nach der letzten Neufassung der Richtlinie für EBR 2009 angekündigt, nach einigen Jahren zu überprüfen, ob die gesetzlichen Neuerungen die Gründung von EBR und ihre Arbeit unterstützen. Im Frühjahr ist endlich das erstellte Gutachten von der Kommission veröffentlicht worden.
Unter anderem wird darin festgestellt, dass die Anhörung des EBR wenig Wirksamkeit entfaltet. Die Rechte des EBR sind mit denen des Wirtschaftsausschusses zu vergleichen. Die Anhörung entspricht dabei der Beratung mit dem Arbeitgeber. Die Meinung der Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen kann in die letztliche Entscheidung einfließen. Es gibt aber keine Mitbestimmung in diesem Bereich.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die EBR wenig Einfluss auf den Entscheidungsprozess im Unternehmen zu haben scheinen, insbesondere im Fall von Umstrukturierungen. Kurz gesagt scheint es das Unternehmen wenig zu scheren, welche Meinung die europäischen Arbeitnehmervertreter zu derartigen Projekten haben. Als weitere Schwachstelle wird benannt, dass die EBR kaum Möglichkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen. Positive Ergebnisse sind, dass die EBR eine echte länderübergreifende Funktion erfüllen und dass die Sozialpartner sagen, die Entwicklung des länderübergreifenden Dialogs müsse vorangetrieben werden.
Es ist ziemlich augenfällig, dass zwischen dem geringen Einfluss der Anhörungen auf Unternehmensentscheidungen und der fehlenden Möglichkeit, die EBR-Rechte durchzusetzen, ein Zusammenhang besteht. Leider kommt die Kommission nicht zu dem naheliegenden Schluss, die Richtlinie an diesem Punkt zu verbessern. Das wäre recht einfach möglich dadurch, dass dem Unternehmen verboten würde, eine geplante Maßnahme umzusetzen, solange nicht die Anhörung des EBR erfolgt und abgeschlossen ist. Wir fordern das von Gewerkschaftsseite seit vielen Jahren, weil wir das Problem kennen. Solange die Missachtung von Rechten von Arbeitnehmervertretern für das Unternehmen keine Konsequenzen hat, müssen die nicht ernst genommen werden.
Stattdessen will die Kommission ein Handbuch mit Beispielen für gute Praktiken bei Unternehmen erstellen, in denen die Zusammenarbeit mit dem EBR gut läuft und die Rechte respektiert werden. Die Sozialpartner sollen finanzielle Unterstützung für Projekte bekommen, in denen sie die guten Praktiken aus dem Inhalt des Handbuches bekannt machen.
Autor:
Doris Meißner
Abt. Mitbestimmung