Das PrüferInnen-Ehrenamt muss gestärkt werden!

Das Bundeskabinett hat am 15. Mai 2019 den Entwurf zum Berufsbildungsmodernisierungs-gesetz (BBiMoG) beschlossen. Er bleibt eindeutig hinter den Erwartungen der IG BCE zurück.

Petra Reinbold-Knape, zuständiges gHV-Mitglied für Berufsbildung sieht den Deutschen Bundestag nun in der Pflicht: „Im parlamentarischen Verfahren muss das Berufsbildungsgesetz besser auf die Anforderungen einer zeitgemäßen Berufsausbildung ausgerichtet werden“

Worum geht es und wie ist die IG BCE-Einschätzung?

Das Ehrenamt im Prüfungswesen wird nicht gestärkt

Die gewerkschaftliche Forderung, Mitglieder im Prüfungsausschuss bei Fortzahlung ihrer Vergütung freizustellen und die Kosten über die Kammern zu refinanzieren, wurde nicht aufgenommen. Diese Regelung wird es insbesondere den Gewerkschaften erschweren, neue PrüferInnen zu gewinnen.

Delegierung von Prüfungsleistungen

Bisher verantwortet der Prüfungsausschuss in seiner Gesamtheit das Prüftestat. Nun sollen Bewertungen aus dem Prüfungsausschusses heraus delegiert werden können. Die PrüferInnen sollen diese ungeprüft übernehmen. Auch die Ergebnisse einer automatisierten Auswertung von Multiple-Choice-Aufgaben sollen der Überprüfung durch den Prüfungsausschuss entzogen werden.

Transparenz für die PrüferInnen-Berufung

Zu begrüßen ist, dass die Kammern verpflichtet werden, die Transparenz bei den Berufungsverfahren für PrüferInnen zu verbessern. Bisher ist es für die Sozialpartner nur schwer nachzuvollziehen, wer in einen Prüfungsausschuss durch wen berufen wurde.

Schlechte Basis durch zweijährige Ausbildungsberufe

Die geplanten Neuregelungen können zu mehr zweijährigen Ausbildungsberufen und damit zu einem Zweiklassensystem von FacharbeiterInnen in der Bezahlung und der beruflichen Entwicklung führen. Eine garantierte Durchlässigkeit zwischen zwei- und dreijährigen Berufen wird nicht gewährleistet.

Keine Erweiterung des BBiG auf alle Praxisphasen im Dualen Studium

Die Praxisphasen im dualen Studium wurden nicht aufgenommen. Nur Auszubildende und dual-Studierende mit Ausbildungsvertrag fallen unter den Schutz des BBiG. Für die praxisintegrierten dualen Studiengänge gilt das nicht.

Neue Berufsbezeichnungen verwirren

Die vom Ministerium vorgeschlagenen Bezeichnungen Geprüfter BerufsspezialistIn, Bachelor Professional und Master Professional wurden beibehalten. Sie machen nicht deutlich, dass der Meister, im Unterschied zum Hochschulbachelor, eine mehrjährige Berufserfahrung vorweist.

Lehr- und Lernmittelfreiheit nicht berücksichtigt

Der ausbildende Betrieb sollte die Kosten für alle Lehr- und Lernmittel im Rahmen der Ausbildung und des dualen Studiums zu finanzieren. Das beinhaltet auch die Fahrtkosten vom Wohnort zur Berufsschule sowie anfallende Übernachtungskosten. Das wird nicht berücksichtigt.

Teilzeitausbildung kann mehr Ausbildungsabschlüsse ermöglichen

Ausbildung in Teilzeit wird erleichtert. Dabei kann die Arbeitszeit reduziert und die Gesamtausbildungsdauer verlängert werden. So können mehr Gruppen als bisher, dies wahrnehmen.

Mindestausbildungsvergütung

Für den Organisationsbereich der IG BCE liegen alle tariflichen Ausbildungsvergütungen oberhalb des vereinbarten Wertes von 515 Euro (1. Ausbildungsjahr 2020) bis 620 Euro (1. Ausbildungsjahr 2023) pro Monat.

KONTAKT

Jörg Kunkel, Abt. Arbeitsmarkt- und Qualifizierungspolitik
Mail: joerg.kunkel@igbce.de