Keine Diskriminierung durch Gendersternchen

Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden: Mit Sternchen gegenderte Stellenausschreibungen schließen alle Geschlechter mit ein und sind damit AGG-konform.

Aufgrund des Diskriminierungsverbots müssen Stellenausschreibungen geschlechtsneutral formuliert sein. Diese Neutralität soll sprachlich unter anderem durch die Verwendung des Gendersternchens vermieden werden. In der vorliegenden Entscheidung musste das LAG beurteilen, ob diese Schreibweise Menschen mit nicht binärer Geschlechteridentität benachteiligt.

Das war der Fall

Eine Gebietskörperschaft hatte mehrere Stellen für Diplom-Sozialpädagog*innen, Diplom-Sozialarbeiter*innen, Diplom-Heilpädagog*innen ausgeschrieben, unter anderem mit den Sätzen: „Näheres entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Anforderungsprofil einer Fachkraft (m/w/d).“ „Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.“

Die klagende Person hat die Ansicht vertreten, es liege eine Diskriminierung als schwerbehinderter Mensch vor, da sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden sei, obwohl sie über eine vergleichbare Qualifikation verfüge. Auch die Beteiligungspflichten nach SGB IX seien verletzt worden, da die Schwerbehindertenvertretung nicht ordnungsgemäß beteiligt worden sei. Außerdem sei sie wegen des Geschlechts diskriminiert worden, da das seitens des beklagten Kreises genutzte Gendersternchen bei der Formulierung „Schwerbehinderte Bewerber*innen“ ihrer Auffassung nach nicht geschlechtsneutral sei. Zudem sei sie auch unter dem Gesichtspunkt der Rasse diskriminiert worden, da zweigeschlechtlich geborene Menschen in der Vergangenheit in verschiedenen Gesellschaften unter diesem Gesichtspunkt verfolgt wurden.

So entschied das Gericht

Mit seiner Entscheidung bestätigt das LAG, dass die Verwendung des Gendersternchens ausreichend ist, um die Vorgaben des AGG zu erfüllen. Die Stellenausschreibung sei nicht geeignet, die Vermutung im Sinne des AGG zu begründen, dass die klagende Partei wegen ihres Geschlechts diskriminiert wurde. Die Stellenausschreibung sei geschlechtsneutral. Das Gendersternchen diene einer geschlechtersensiblen und diskriminierungsfreien Sprache und sei auf eine Empfehlung der Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung zurückzuführen. Dass geschlechtsneutral ausgeschrieben werden sollte, werde auch durch den sich im Ausschreibungstext befindlichen Zusatz „m/w/d“ deutlich.