Der gesetzliche Mindestlohn steigt: Zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nicken zustimmend. Denn der Anstieg ist höher als erwartet.
Der Mindestlohn liegt derzeit bei 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Alle zwei Jahre berät die Mindestlohnkommission über die Anpassung der Höhe. Die Kommission besteht aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft. Sie prüft dabei, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Orientiert wird sich dabei an der Tarifentwicklung.
Steigerung um 5,8 Prozent
Der gesetzliche Mindestlohn wird dem Vorschlag der Kommission entsprechend in den kommenden beiden Jahren um insgesamt 51 Cent oder 5,8 Prozent auf 9,35 Euro steigen. Die Kommission geht mit diesem Vorschlag über die erwartete Erhöhung hinaus. Bei einer Orinetierung an den regulären Tarifabschlüssen der vergangenen beiden Jahre, wie sie die Statuten der Kommission für den Normalfall nahelegten, hätte sich eine Erhöhung auf 9,19 Euro je Stunde ergeben.
Ergebnis, das sich sehen lassen kann
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte den Vorschlag der Mindestlohnkommission und kündigte an, den Vorschlag umzusetzen. Er sagte dazu: »Für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land ist es ein wichtiges Signal, dass sich die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland und die entsprechenden Tarifabschlüsse auch in einem steigenden Mindestlohn abbilden. Auch das gehört zu einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft.«
Der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Stefan Körzell, sprach von einem »Ergebnis, das sich sehen lassen kann«.
Quelle:
PM des BMAS vom 26.6.2018; FAZ vom 27.6.2018.
Mindestlohn steigt in zwei Stufen bis auf 9,35 Euro © bund-verlag.de (ls)