Arbeitnehmer

BAG: 20-Stunden-Vermutung für Arbeit auf Abruf

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer »Arbeit auf Abruf« vereinbaren, ohne deren wöchentliche Dauer festzulegen, gilt gesetzlich eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Um davon abzuweichen, sind objektive Anhaltspunkte erforderlich, dass die Parteien bei Vertragsschluss etwas anderes gewollt haben. Darum geht es Die Arbeitnehmerin ist seit dem Jahr 2009 bei einem Unternehmen der Druckindustrie als „Abrufkraft […]

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Arbeitszeiterfassung

Kommt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird in Kürze darüber entscheiden, ob Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit aller Arbeitnehmer erfassen müssen. Nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts beim EuGH ergibt sich diese Pflicht aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Ein entsprechendes Urteil hätte auch für Deutschland erhebliche Folgen.

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