Arbeitszeugnis

Mann hält Dokumente in der Hand

Darf ein Arbeitszeugnis gelocht sein?

Der Arbeitgeber muss ein Arbeitszeugnis korrekt auf seinem Geschäftspapier ausstellen. Ein ungelochtes Zeugnis steht dem Beschäftigten aber nur zu, wenn sein Betrieb auch sonst ungelochtes Papier verwendet oder dies in seiner Branche für Zeugnisse üblich ist. Eine versteckte Abwertung bedeuten die Löcher nicht – so das Arbeitsgericht Weiden.

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