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Weniger Vergütung für Teilzeit-Azubi

Wer nur einen Teil seiner Zeit in der Ausbildung verbringt, kann auch nur für diese Stunden eine Vergütung bekommen. Eine tarifliche Regelung, nach der sich die Ausbildungsvergütung von Teilzeit-Azubis anteilig berechnet, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall entschieden. Das war der FallEine Verwaltungsfachangestellte absolvierte ihre Ausbildung in Teilzeit, und zwar mit […]

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