BEM

Datenschutz im BEM

Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement fallen viele Informationen und Daten an. Teilweise müssen sogar Gesundheitsdaten offenbart werden, denn häufig ist eine Befassung mit der vorliegenden Erkrankung unumgänglich. Was ist dabei aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten? Welche Daten dürfen erhoben und verarbeitet werden? Rechtsanwalt Alexander Simon verrät es in Ausgabe 9/2022 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«! Im Rahmen des […]

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Einladung zum BEM muss datenschutzkonform sein

Ohne betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sind krankheitsbedingte Kündigungen meist unzulässig. Anders sieht es aus, wenn der Betroffene das BEM ablehnt. Allerdings muss der Arbeitgeber ihn dafür ordnungsgemäß zum BEM eingeladen haben. Fehler und auch Datenschutzverstöße gehen zu Lasten des Arbeitgebers – so das LAG Baden-Württemberg. Darum geht es Ein Facharbeiter einer größeren Produktionsfirma in Süddeutschland ist

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ohne erneutes BEM kann eine Kündigung unwirksam sein Erkrankt ein Beschäftigter nach Abschluss eines BEM nochmals länger als sechs Wochen, muss der Arbeitgeber das Verfahren erneut durchführen – auch innerhalb eines Jahres. Verzichtet er darauf, ist die Kündigung unwirksam – so das BAG. Das war der Fall Ein Produktionshelfer war nach langjähriger Beschäftigung mehrfach für

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