2G plus bei Sommerfest

Ein Krankenhaus kann frei bestimmen, dass an dem Sommerfest nur Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest teilnehmen dürfen. Hierfür bedarf es keiner gesetzlichen Grundlage. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Das war der Fall Ein Krankenhaus richtete für seine Mitarbeiter ein Sommerfest an einem auswärtigen Veranstaltungsort aus. Teilnehmen durfte aber nur, wer entweder […]

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