Datenschutz

Videoüberwachung im Arbeitsverhältnis

Die Überwachung des Arbeitsplatzes per Video stellt für Beschäftigte einen ganz erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Dennoch kann es berechtigte Interessen (wie die Überwachung eines technischen Systems oder auch den Schutz vor Diebstählen) geben. Jetzt hat das BAG in seinem Urteil vom 23. August 2018 (2 AZR 133/18) entschieden, dass der Arbeitgeber – auch …

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Die Einwilligung als Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis

Nach dem Grundsatz des sogenannten Verbots mit Erlaubnisvorbehalt (Art. 6 DS-GVO) ist jede Verarbeitung personenbezogener Daten verboten, es sei denn, es gibt eine Rechtsgrundlage. Diese Wertung der DS-GVO ist insofern bemerkenswert, als in unserer Rechtsordnung üblicherweise der Grundsatz der Privatautonomie gilt. Privatautonomie bedeutet, etwas salopp ausgedrückt: „Alles kann vereinbart werden, wenn es nicht verboten ist“.

Group of business people and software developers working as a team in office

Schon wieder Datenschutz, heute aber mit dem Fokus auf die Mitbestimmung

Betriebsräten bringt die DS-GVO einen Mitbestimmungsvorsprung. Denn Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis ist der Arbeitgeber und der muss den Grundsatz: „Keine Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage“ beachten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ganz grundsätzlich kann neben der Generalklausel des Art. 6 DS-GVO zunächst einmal die Einwilligung des Betroffenen sein. Im Arbeitsverhältnis kommt dann noch § 26 Absatz …

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Verschwiegenheit im Arbeitsverhältnis

Überblick Verschwiegenheit im Arbeitsverhältnis

Der Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann unangenehme Folgen haben, wie beispielsweise eine Abmahnung, die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses, eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassen und/oder Schadensersatz sowie im Extremfall ein Strafverfahren mit dem möglichen Ergebnis einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Nicht jede Tatsache im Arbeitsverhältnis unterliegt aber der Verschwiegenheit und auch der Datenschutz verpasst …

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Arbeitsrechtstage 2018

Einwilligungen im arbeitsrechtlichen Kontext ab Mai 2018

Auf den diesjährigen Arbeitsrechtstagen 2018 standen die Herausforderungen der Betriebsratsarbeit von 2018 bis 2022 und damit auch die anstehenden Betriebsratswahlen auf dem Programm. Kein Licht ohne Schatten. Bei einer solchen Tagung darf das Thema Betriebsratsbehinderung nicht fehlen. Da sich auch im Datenschutzrecht bald einiges ändert, hat Prof. Dr. Wolfgang Däubler zu den Herausforderungen referiert. 

Datenschutz - Überwachung des Mutterschutzgesetzes

Namentliche Mitteilung der Schwangeren an den Betriebsrat ist Pflicht!

Datenschutz wird mittlerweile im öfter gegen den Betriebsrat eingesetzt. Auch in einem von uns betreuten Betrieb ist dies bereits vorgekommen. Der Arbeitgeber will mit Blick auf Compliance und den zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz dem Betriebsrat nicht die Namen der Schwangeren mitteilen, es sei denn, dass sie der Mitteilung an den Betriebsrat nicht innerhalb von …

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Datenschutz

Was hat es mit den Neuerungen im Datenschutz ab Mai 2018 auf sich?

Das Europäische Datenschutzrecht hat Vieles aus dem deutschen Datenschutzrecht übernommen. Vieles ist also nicht neu. Aufgrund existenzbedrohender Bußgelder setzen sich Arbeitgeber jetzt aber ganz anders mit dem Thema auseinander. Grund genug für Betriebsräte sich näher mit dem Thema zu befassen, um aus Arbeitnehmersicht Akzente zu setzen.