Elternzeit: Teilzeitanspruch per einstweiliger Verfügung durchsetzbar

Der Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit kann durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gesichert werden. Entscheidend ist, dass der Antrag auf die zukünftigen Beschäftigungsmöglichkeiten gerichtet ist. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden.

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