Kein Erschwerniszuschlag wegen Maskenpflicht

Beschäftigte in der Reinigungsbranche, die bei ihrer Arbeit eine sogenannte OP-Maske tragen, haben deswegen keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. Der soll erst bei einer Tragepflicht von FFP2-Masken gelten – so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

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