Freistellungsphase

Neuregelungen zur Altersteilzeit

Kein Urlaub mehr in der Freistellungsphase

Wer in der Altersteilzeit im Blockmodell arbeiten will, sollte genau aushandeln, wieviel bezahlter Urlaub ihm vor der Freistellungsphase noch zusteht. Denn soweit der Arbeitnehmer von der Arbeit befreit ist, entsteht ihm für diese Zeit kein Urlaubsanspruch mehr – so das Bundesarbeitsgericht.

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