BAG bestätigt: Kein Zuschlag bei OP-Maskenpflicht
Weist der Arbeitgeber Beschäftigte in der Gebäudereinigung an, bei der Arbeit als Corona-Schutzmaßnahme eine medizinischen Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) zu tragen, rechtfertigt dies noch keinen tariflichen Erschwerniszuschlag – so das Bundesarbeitsgericht. Darum geht es Der Kläger ist bei der Beklagten als Reinigungskraft angestellt. Für das Arbeitsverhältnis gilt der für allgemeinverbindlich erklärte Rahmentarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten […]
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