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Auskunftsanspruch des Betriebsrats umfasst auch Schwangerschaftsmitteilung

Der Auskunftsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG umfasst alle Informationen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Das gilt auch für das Datum der Schwangerschaft. Das BAG hat damit die Betriebsratsarbeit gestärkt, indem es klargestellt hat, dass Rechte des Betriebsrates nicht zur Disposition der Einzelnen stehen auch wenn es um sensible […]

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