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Niedrigeres Gehalt lässt Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei geringerem Entgelt einer Frau gegenüber dem Vergleichslohn einer männlichen Person regelmäßig widerlegbar vermutet wird, dass die Frau wegen ihres Geschlechts benachteiligt wird. Damit muss nun der Arbeitgeber beweisen, dass das niedrigere Entgelt der weiblichen Beschäftigten nicht auf einer Benachteiligung wegen des Geschlechts beruht.

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