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Private Mobilnummer ist für den Arbeitgeber tabu

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet dem Chef ihre private Mobilnummer bekannt zu geben – auch nicht für den »Notfall«. Eine Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit in der Freizeit besteht nicht. Der Arbeitgeber muss seinen Betrieb anders gegen Krisen absichern.

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