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Höchstarbeitszeitgrenze auch bei zwei Arbeitsverhältnissen

Wenn ein Arbeitnehmer mehr als 48 Stunden in der Woche (vertraglich) arbeitet, hat er ein Problem. Denn der Arbeitsvertrag mit dem zweiten Arbeitgeber, der im Nebenjob zur Überschreitung der Höchstarbeitszeit von 48 Stunden führt, ist laut § 3 ArbZG in diesem Fall nichtig, so eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg. Der Arbeitnehmer kann deshalb […]

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