Arbeitsunfähigkeitsvescheinigung

Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit muss rechtzeitig vorliegen

Beim Krankengeld gilt eine strenge Regelung: Geht die AU-Bescheinigung zu spät ein, muss die Kasse nicht zahlen. Hat die Krankenkasse aber zugestimmt, dass der zuständige Arzt die Bescheinigung übermittelt, muss sie sich dessen Verspätung zurechnen lassen – so das Sozialgericht Detmold in zwei Urteilen.

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