Einigungsstelle kann individuelle Krankengespräche nicht verbieten

Bei individuellen Krankengesprächen mit Mitarbeitern darf der Betriebsrat nicht mitbestimmen. Die Einigungsstelle kann solche Gespräche deshalb nicht gegen den Willen des Arbeitgebers verbieten. Das hat das LAG Köln entschieden. Das war der Fall Die Arbeitgeberin betreibt einen Textileinzelhandel. Mit dem Gesamtbetriebsrat erarbeitete sie einen Leitfaden für Krankenrückkehrgespräche. Der Betriebsrat eines Verkaufsgeschäfts der Arbeitgeberin war der […]

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