Das neue Jahr 2023 bringt einige Gesetzesänderungen, die auch für Betriebs- und Personalräte von Belang sind. Diese neuen Gesetze und Regeln sollte man kennen.
Aus für den »gelben Schein« Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss bei Krankheit nicht mehr in Papierform beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Für gesetzlich Versicherte übermittelt vielmehr der Arzt die Daten elektronisch an die Krankenkasse. Arbeitgeber können die AU dann bei der Krankenkasse abrufen. Trotz der elektronischen AU-Bescheinigung bleibt es aber dabei: Der oder die Beschäftigte muss seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber …