Urteil

Keine Einstellung ohne Betriebsrat

Vor einer Neueinstellung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören. Eine Ausnahme gilt nur für leitende Angestellte. Bei normalen Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber die Anhörung nicht rückwirkend nachholen – auch nicht, wenn er fälschlich von einem leitenden Angestellten ausging – so das BAG.

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