Urteil

Führungsaufgabe als zustimmungspflichtige Einstellung

In Unternehmen mit Matrixstrukturen sitzen Arbeitnehmer und Vorgesetzte meist an unterschiedlichen Orten. Bei Einstellungen ist dann die Frage: Welcher Betriebsrat darf mitbestimmen? Das BAG hat aktuell entschieden, dass das Zuweisen einer Führungsaufgabe eine Einstellung ist, bei der der örtliche Betriebsrat mitbestimmt und nicht der Gesamtbetriebsrat.