Zwei Frauen sitzen sich gegenüber und eine der Frauen hält einen Wecker hoch, auf den sie zeigt. Die andere Frau hält sich die Hände vor das Gesicht und weint.

Kündigung wegen mehrfachen Zuspätkommens

Wer mehrfach zu spät kommt, riskiert eine Kündigung. Allerdings muss er vorher klar formulierte Abmahnungen erhalten haben. Sind mehrere Abmahnungen zeitgleich erfolgt, verlieren sie ihre Warnfunktion. Die Kündigung ist folglich unwirksam – so nun das LAG Köln. Das ist der Fall Ein Beschäftigter in der Produktion erhält im März 2021 mehrere Abmahnungen wegen Zuspätkommens. Anfang […]

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