Urteil

BAG bestätigt Einsichtsrecht in Gehaltslisten

Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat auf dessen Verlangen Einblick in die Brutto-Gehaltslisten mit Namensnennung gewähren. Anonymisierte Gehaltslisten reichen nicht aus. Datenschutzrechtliche Bedenken stehen dem Einsichtsrecht nicht entgegen. Einblick nimmt jeweils der Betriebsausschuss oder der Betriebsratsvorsitzende – so nun das BAG. In letzter Zeit gab es mehrere Urteile der Landesarbeitsgerichte zur Frage des Einsichtsrechts des Betriebsrats […]

BAG bestätigt Einsichtsrecht in Gehaltslisten Read More »