Urteil

Wann Mitbestimmungsrechte zurückwirken

Ein neu gegründeter Betriebsrat steht oft vor der Frage, ob er noch Einfluss auf bereits abgeschlossene Maßnahmen des Arbeitgebers hat. Das ist möglich, sagt das LAG Berlin-Brandenburg. Allerdings muss er sein Mitbestimmungsrecht einfordern, etwa bei einer im Vorjahr getroffenen Prämienregelung. Der Arbeitgeber muss das Gremium nicht von sich aus nachträglich beteiligen.

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