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Konzernbetriebsrat kann Präsenzsitzung trotz Corona abhalten

Einem Kon­zern­be­triebs­rat (KBR) kann die Durch­füh­rung einer Kon­zern­be­triebs­rats­sit­zung als Präsenzveranstaltung nicht ver­bo­ten wer­den, wenn der KBR die Sitzung unter Beachtung der örtlichen Gesundheitsvorschriften abhalten kann. Wie das Ar­beits­ge­richt Ber­lin in einem Eil­ver­fah­ren entschieden hat, fehlt es an einer Rechts­grund­la­ge für das Ver­bot. Ein ge­stei­ger­tes Co­ro­na-Rest­ri­si­ko müsse der Ar­beit­ge­be­r hin­neh­men.

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