Schwerbehinderung

Bewerber*in kann Information der Interessenvertretung bestreiten

Um Diskriminierungsindizien darzulegen, genügt die bloße Vermutung, dass der Arbeitgeber den Personalrat, den Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung über die Bewerbung eines Schwerbehinderten nicht unterrichtet hat. Der schwerbehinderte Bewerber, der ein Studium der Wirtschaftswissenschaften absolviert hat, bewarb sich auf eine im Internet ausgeschriebene Stelle als »Scrum Master Energy (m/w/d)«. Im Bewerbungsschreiben hat er auf seine bestehende […]

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Keine Entschädigung für Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

Der Arbeitgeber muss die Zustimmung des Integrationsamts einholen, bevor er einen schwerbehinderten Menschen kündigen kann. Missachtet der Arbeitgeber diese Vorschrift, kann eine rechtswidrige Benachteiligung vorliegen. Für einen Anspruch auf Entschädigung bedarf es aber konkreter Anhaltspunkte – so das Bundesarbeitsgericht. Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

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Urteil

Arbeitgeber muss auf Zusatzurlaub hinweisen

Schwerbehinderten Arbeitnehmern stehen jährlich fünf Tage zusätzlicher Urlaub zu. Weiß der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung, muss er die Berechtigten von sich aus darauf hinweisen. Unterlässt er dies, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Urlaubstage verfallen – so das LAG Niedersachsen.

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