Sonderzahlungen rechtfertigen keine krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung setzt voraus, dass für den Arbeitnehmer auch in Zukunft weitere erhebliche Fehlzeiten zu erwarten sind. Zudem muss der Arbeitgeber darlegen, dass ihn dies wirtschaftlich unzumutbar belastet. Dabei kann er sich nicht auf freiwillige Sonderzahlungen oder Leistungen wie Krankengeldzuschüsse oder Urlaubsgeld berufen, die nicht von der Arbeitsleistung abhängen – so das BAG. Das […]

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