Mitbestimmungsrecht bei Eingruppierung ist weitreichend

Der Betriebsrat darf bei Eingruppierungen im Betrieb mitbestimmen. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich dabei auf alle Faktoren, die für die Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers mitentscheidend sind. Das war der Fall Die Arbeitgeberin betreibt in ihrem Gemeinschaftsunternehmen mehrere Redaktionen. Anfang 2019 schloss sie mit dem deutschen Journalistenverband und ver.di einen Tarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure sowie Volontärinnen und […]

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