Befristeter Arbeitsvertrag

Kein unbefristeter Job wegen Beschäftigung vor 22 Jahren

Stellt ein Arbeitgeber einen Beschäftigten erneut befristet ein, kann dieser nicht auf eine unbefristete Stelle klagen, wenn das frühere Arbeitsverhältnis schon 22 Jahre zurückliegt. Das Verbot der wiederholten Befristung ohne Sachgrund gilt in solchen Fällen nicht – so das BAG.

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