Wirtschaftsausschuss

Urteil

Einigungsstelle für Streit um Auskunftspflicht

In Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss einzurichten. Der Arbeitgeber muss den Ausschuss umfassend unterrichten. Der Betriebsrat kann aber nicht sofort vor Gericht gehen, wenn der Ausschuss Informationen unvollständig oder nur als Ausdruck erhält. Zuerst muss die Einigungsstelle entscheiden.

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roter Ordner mit Aufschrift Bilanzen

Fragen für den Wirtschaftsausschuss oder Europäischen Betriebsrat

Bei Umstrukturierungen hängt viel davon ab, wann Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Europäischer Betriebsrat oder Wirtschaftsausschuss oder auch der Aufsichtsrat Informationen bekommen. Denn die Gremien müssen abschätzen können, wann sie mitbestimmen bzw. beraten und Vorschläge machen können. Zum Thema Umstrukturierung findet ihr hier im Rahmen der Offensive Mitbestimmung der IG BCE eine Checkliste, welche Fragen z. B.

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