Einigungsstelle für Streit um Auskunftspflicht
In Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss einzurichten. Der Arbeitgeber muss den Ausschuss umfassend unterrichten. Der Betriebsrat kann aber nicht sofort vor Gericht gehen, wenn der Ausschuss Informationen unvollständig oder nur als Ausdruck erhält. Zuerst muss die Einigungsstelle entscheiden.
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