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Telefonische Krankschreibung bis vorerst 31. Dezember möglich

Die Corona-Infektionszahlen steigen, gleichzeitig beginnt die Grippe- und Erkältungssaison. Um das Ansteckungsrisiko zu mindern, wurde erneut eine Sonderregelung eingeführt, die sich bereits zu Beginn der Pandemie bewährt hat: In den kommenden Monaten ist eine telefonische Krankschreibung möglich.

Vom 19. Oktober bis vorerst 31. Dezember 2020 können Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen beschlossen. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom Zustand der Patienten überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Tage erfolgen.

Patienten mit Erkältungssymptomen müssen so nicht in eine Praxis gehen, nur weil sie eine Krankschreibung benötigen. Das soll helfen, volle Wartezimmer und Ansteckungsrisiken zu vermeiden.