Jugend- und Auszubildendenvertretung
Herzlich Willkommen, neuer JAVi!
Du bist neu in der JAV? Dann bist du hier richtig. Wir machen dich fit für deine Aufgabe – egal, ob du ganz neu oder schon länger an Bord bist. Bei uns erfährst du alles, was du brauchst, um deine Aufgabe perfekt zu meistern.
Für Newcomer*innen sind die Starterseminare JAV 1-3 ideal, sie vermitteln dir die Grundlagen für deinen Start als Jugend- und Auszubildendenvertreter*in: Hier lernst du nicht nur deine Rechte und Pflichten als JAVi kennen, sondern auch deine ganz persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Gezeigt wird dir zudem, wie du deine Arbeit am besten organisierst und wie du wirksam kommunizierst. Das alles sind nur Beispiele aus unserem vielseitigen Angebot. Schau in Ruhe durch, wir helfen dir auch gerne persönlich, den richtigen Workshop für zu finden.
Die Grundlagenseminare JAV 1-3
JAV-Konferenz 2023
FAQ: Jugend- und Auszubildendenvertretung
Wer oder was ist die JAV?
Die JAV - steht für Jugend- und Auszubildendenvertretung, welche speziell die innerbetrieblichen Interessen von jugendlichen Mitarbeiter*in, Azubis, (dualen) Student*innen, Praktikant*innen und Volontär*innen vertritt.
Was macht die JAV?
Die JAV ist zum einen das Ohr und zum anderen das Sprachrohr der jungen Menschen in einem Betrieb, insbesondere für die Auszubildenden und (dualen) Studierenden. Die Jugend- und Auszubildenenden Vertreter*innen sollten möglichst eng mit dem BR zusammen arbeiten. Schließlich vertritt der BR die JAV-Anliegen gegenüber des Arbeitgebers.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit eine JAV gegründet werden kann?
Es gibt zwei Gründungsvoraussetzungen:
1. Es gibt einen Betriebsrat
2. Es müssen i.d.R. mindestens fünf jugendliche Arbeiternehmer*innen oder Azubis, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, in dem Betrieb beschäftigt sein (§60 Abs. 1 BetrVG)
Wann und wie oft wird die JAV gewählt?
Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung finden alle zwei Jahre in Zeitraum von 01.Oktober bis zum 30. November statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Mitarbeiter*in, Azubis, (dualen) Student*innen, Praktikant*innen und Volontär*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar sind alle Arbeiternehmer*innen des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zur Berufsausbildung beschäftigt sind. Ein JAV-Mitglied, das im Laufe seiner Amtszeit das 25. Lebensjahr vollendet oder sein Berufsausbildungsverhältnis beendet, bleibt bis zum Ende seiner Amzszeit Mitglied der JAV.
Welche Aufgaben hat die JAV?
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Die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarung zu überwachen,
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außerdem die Ausbildungsqualität im Betrieb und die Verbesserung der Ausbildungsmethoden sicherzustellen,
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desweiteren die Übernahme von Auszubildenden voranzutreiben und
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die Integration ausländischer jugendlicher Mitarbeiter*in, Azubis, etc. im Betrieb zu fördern und entsprechende Maßnahmen beim Betriebsrat zu beantragen.
Welche Rechte hat die JAV?
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Die JAV hat das Recht vier Mal im Jahr alle wahlberechtigten jungen Beschäftigten während der Arbeitszeit zu einer Versammlung einzuladen.
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Desweiteren kann die JAV eine Umfrage durchführen, um beispielweise die Einhaltung von Vorschriften abzufragen.
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Die JAV hat das Recht Beschlüsse des Betriebsrats mit abzustimmen, wenn diese mit den Jugendlichen, Auszubildenden und dual Studierenden zusammenhängen
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Außerdem hat die JAV das Recht an allen Sitzungen des Betriebsrats teilzunehmen – i.d.R. mit einem JAV-Mitglied, jedoch auch als gesamte JAV, wenn thematisch Jugendliche und Azubis im Mittelpunkt stehen.
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Zudem hat die JAV das Recht an Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber teilzunehmen, in denen Themen behandelt werden, die für die Jugend bzw. die Ausbildung relevant sind.
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Die JAV muss vom Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informiert werden, damit sie ihre Aufgaben apperzipieren kann.
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Grundsätzlich hat die JAV das Recht Maßnahmen beim Betriebsrat zu beantragen, die für die Auszubildenden relevant sind.
Haben JAV-Mitglieder einen Freistellungsanspruch?
Ja, die JAV hat einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Arbeitsbefreiung, um ihre Aufgaben erfüllen zu können oder sich entsprechend der Tätigkeit weiterzubilden. (§ 37 Abs. 2 BetrVG)