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Wahlvorstandsschulung für die Betriebsratswahl
 
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Wahlvorstandsschulung für die Betriebsratswahl

Normales Wahlverfahren

Gute Vorbereitung ist alles. Das gilt natürlich auch für erfolgreiche Betriebsratswahlen. Und dabei kommt den Wahlvorständen eine wichtige Rolle zu. Der Wahlvorstand muss nicht nur aus aktiven Betriebsratsmitgliedern bestehen, sondern ihm können auch interessierte Mitarbeiter*innen des Betriebs oder Kandidat*innen für den künftigen Betriebsrat angehören. Die Wahlvorstandsschulung zeigt, wie Betriebsratswahlen vorbereitet und ordnungsgemäß durchgeführt werden. Dabei lernt ihr alle Faktoren kennen, die der Wahlvorstand berücksichtigen muss, damit die Wahlen im Nachhinein nicht angefochten werden können. Und das fängt schon mit dem richtigen Wahlverfahren an. Während früher in Kleinbetrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmer*innen verpflichtend das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden war, gilt nach dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BMAS) seit Juni 2021, dass dieses vereinfachte Verfahren nun auf Betriebe mit bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen ausgeweitet werden soll und bei einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Arbeitgeber auch bis zu einer Größe von 200 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen angewandt werden kann. Auch hierzu bringen wir euch auf den neuesten Stand.

Themen dieses Seminars
  • Bestellung des Wahlvorstands


  • Konstituierung des Wahlvorstands


  • Wahlverfahren


  • Amtszeit des Betriebsrats und Zeitpunkt der Wahl


  • Wahlordnung


  • Ablauf der Betriebsratswahl
Freistellung
§20 Abs. 3 BetrVG sowie § 37 Abs. 6 BetrVG

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