Hohe Anforderungen an Verdachtskündigung eines Betriebsrats

Um einen Betriebsratsvorsitzenden außerordentlich wegen eines Verdachts auf Arbeitszeitbetrug kündigen zu können, genügen keine einzelnen Verdachtsmomente, sondern nur ein dringender Verdacht, der sich auf Umstände stützt, die nach allgemeiner Lebenserfahrung keine alternative Deutung zulassen – so das LAG Hamm. Die Arbeitgeberin ist ein Bielefelder Maschinenbau-Unternehmen. Bei ihr ist ein neunköpfiger Betriebsrat gebildet, dessen Vorsitzender für […]

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