Überstunden

Keine Erleichterungen für Klage auf Überstundenvergütung

Um eine Vergütung für Überstunden einzuklagen, muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er Mehrarbeit geleistet und der Arbeitgeber die Überstunden zumindest geduldet hat. Ein Arbeitsgericht wollte die Beweislast zugunsten der Arbeitnehmer verschieben, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeiten nicht präzise erfasst. Das ist allerdings rechtlich nicht haltbar, so nun das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das war der Fall Vor […]

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Überstunden können mit Gehalt abgegolten sein

Zehn Stunden Mehrarbeit im Monat, die mit dem üblichen Gehalt abgegolten sind: Auch für Geringverdiener ist eine solche Regelung zulässig. Diese ist weder sittenwidrig noch überraschend oder intransparent. Deshalb durfte eine solche Klausel im Standardarbeitsvertrag stehen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern.

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Pause ist Erholung

Pausen dienen der Erholung

Muss ein Beschäftigter, etwa im Polizeidienst, während einer Arbeitsunterbrechung erreichbar bleiben, befindet er sich nicht in Erholungszeit. »Pausen unter Bereithaltung« sind Arbeitszeit, die auf das Arbeitszeitkonto gehört – so das LAG Mecklenburg-Vorpommern. In dem Fall geht es darum, welchen Anforderungen eine Pause im Sinne des Gesetzes genügen muss, um als solche zu qualifizieren.

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5 Fragen zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Betriebsrat zu sein bedeutet viel Arbeit. Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Es wird also nicht vergütet. Das Ehrenamtsprinzip stellt sicher, dass jedes Betriebsratsmitglied sein Amt frei und frei von äußeren Einflüssen ausübt. Statt einer gesonderten Vergütung erhält das Betriebsratsmitglied sein normales Gehalt. Das nennt man Lohnausfallprinzip (§ 37 Abs. 2 BetrVG). Aber wie sieht es

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