Rente

Altersteilzeit

Was gilt nach der Altersteilzeit?

Nach dem Ende der Altersteilzeit müssen ArbeitnehmerInnen nicht sofort in Rente gehen. Sie können auch eine neue Beschäftigung aufnehmen oder – bis zum Erreichen des regulären Rentenalters – Arbeitslosengeld beanspruchen. Was ist in diesem Fall zu beachten?

Rentenveränderung

So steigt die Rente ab dem 01. Juli 2017

Zum 1. Juli 2017 steigt die Rente in Westdeutschland von 30,45 Euro auf 31,03 Euro. Im Osten von 28,66 Euro auf 29,69 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 1,9 Prozent in den alten und von 3,59 Prozent in den neuen Ländern. Taktgeber der Rentenanpassung ist jedes Jahr die Lohnentwicklung in den Bundesländern.