Dauerkontrolle am Arbeitsplatz mittels Keylogger ohne konkreten Verdacht einer Straftat ist unzulässig
Mit der Entscheidung vom 27. Juli 2017 hat das Bundesarbeitsgericht die Stellung von Beschäftigten in Zeiten zunehmender Kontrollmöglichkeiten gestärkt und der Heimlichkeit von Kontrollen eine erneute Abfuhr erteilt. Inhaltlich ging es um den Einsatz eines Software-Keyloggers an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle der Beschäftigten und ohne eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Der Einsatz […]