Erben bekommen Geld für Resturlaub
Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen Arbeitgeber Geld für nicht genommenen Urlaub verlangen. Der Verstorbene vererbt seinen Anspruch. Das hat der EuGH entschieden. In zwei verhandelten Fällen verlangten die Witwen von deutschen Arbeitnehmern, die vor ihrem Tod nicht alle Urlaubstage genommen hatten, eine Ausgleichszahlung – die Arbeitgeber lehnten das ab.
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