Arbeitnehmer*in kann BEM nicht einklagen
Einzelne Arbeitnehmer*innen haben keinen einklagbaren Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Weigert sich der Arbeitgeber, ein BEM einzuleiten, kann sich der/die Arbeitnehmer*in an den Betriebs- oder Personalrat wenden. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.
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