Entschädigung fürs Googeln?

Arbeitgeber dürfen über Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen des Auswahlverfahrens anlassbezogen Informationen mit Google einholen. Allerdings haben diese Arbeitgeber die Pflicht, die gegoogelten Personen über diese Datenverarbeitung zu informieren – so das LAG Düsseldorf. Das war der Fall Der Kläger bewarb sich auf eine befristete Stelle als Volljurist an einer Universität. Neben der rechtlichen Beratung […]

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