Überstunden können mit Gehalt abgegolten sein
Zehn Stunden Mehrarbeit im Monat, die mit dem üblichen Gehalt abgegolten sind: Auch für Geringverdiener ist eine solche Regelung zulässig. Diese ist weder sittenwidrig noch überraschend oder intransparent. Deshalb durfte eine solche Klausel im Standardarbeitsvertrag stehen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern.
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