Wann Mitbestimmungsrechte zurückwirken
Ein neu gegründeter Betriebsrat steht oft vor der Frage, ob er noch Einfluss auf bereits abgeschlossene Maßnahmen des Arbeitgebers hat. Das ist möglich, sagt das LAG Berlin-Brandenburg. Allerdings muss er sein Mitbestimmungsrecht einfordern, etwa bei einer im Vorjahr getroffenen Prämienregelung. Der Arbeitgeber muss das Gremium nicht von sich aus nachträglich beteiligen.
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