Rassistische Anrede ist kein Spaß, sondern ein Kündigungsgrund
Bezeichnet die Verkäuferin in einem Kaufhaus mit internationalem Publikum ihre Vorgesetzte asiatischer Herkunft als „Ming-Vase“ und erläutert ihre Äußerung durch eine Geste des Nach-hinten-Ziehens der Augen und mit den Worten „Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“, rechtfertigt das die außerordentliche Kündigung. So hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden, da die Äußerung beleidigend und rassistisch sei. Im […]
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