Sexuelle Belästigung auf der Weihnachtsfeier führt zur Kündigung
Wer eine Kollegin bei einer Weihnachtsfeier mit Äußerungen sexuell belästigt und beleidigt, muss mit der fristlosen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. So das Arbeitsgericht Elmshorn. Auch auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier gibt es keinen Freifahrtschein für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kolleginnen. Es handelt sich um Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 3 Allgemeines […]
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