Kündigung: Was zur Anhörung des Betriebsrats gehört
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören und ihn umfassend über die Gründe der Kündigung unterrichten. Dabei braucht der Arbeitgeber allerdings weder Angaben zum Sonderkündigungsschutz des gekündigten Arbeitnehmers noch zur Kündigungserklärungsfrist zu machen. So entschied das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall.
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