BAG: Für Urlaubsabgeltung gilt dreijährige Verjährungsfrist
Auch der Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub verjährt in drei Jahren nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Für Altansprüche aus der Zeit vor dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs 2018 beginnt diese Frist aber erst Ende 2018 zu laufen – so das Bundesarbeitsgericht. Hintergrund Im Jahr 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Urlaub, den der Arbeitnehmer nicht […]
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