Kater und Kündigungen nach Weihnachtsfeier

Es ist schon an sich eine schlechte Idee, die betriebliche Weihnachtsfeier noch „inoffiziell“ im Weinlager des Arbeitgebers fortzusetzen. Dort auch noch mehrere Flaschen Wein aus dem Warenbestand des Arbeitgebers zu leeren und den Ort verdreckt und mit offenem Tor zurückzulassen, berechtigt den Arbeitgeber zur Kündigung – so das LAG Düsseldorf. Darum geht es Der Arbeitnehmer […]

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