Wer beleidigt, kann den Job verlieren

Wer den Arbeitgeber grob beleidigt, riskiert eine fristlose Kündigung. Dies gilt auch, wenn die Äußerung gegenüber Dritten getätigt wurde, sofern nicht davon auszugehen war, dass das Gesagte vertraulich behandelt wird. Persönliche Kränkungen sind nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Immer wieder kommt es im Arbeitsleben zu Konflikten zwischen Beschäftigten untereinander und mit den Vorgesetzten. Dabei kann […]

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